Neos

Neos S.p.A. ist eine italienische Fluggesellschaft, die ihren Verpflichtungen gemäß der europäischen Verordnung (EG) Nr. 261/2004 nachkommen muss, um den Reisenden mehr Schutz zu bieten

Die Fluggesellschaft ist verpflichtet, die in der Europäischen Verordnung (EG) Nr. 261/2004 festgelegten gemeinsamen Regeln für die Annullierung, Verspätung oder Ablehnung des Einsteigens einzuhalten.

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Stornierung: Forderung nach Entschädigung

Im Falle einer kurzfristigen Stornierung haben die Passagiere das Recht, eine Entschädigung in Höhe von 250 €, 400 € und 600 € zu verlangen, abhängig von der Entfernung des Fluges. Die Fluggesellschaft muss ihre Passagiere mindestens 14 Tage vor einer Stornierung informieren

Die Fluggesellschaft muss sich um ihre Passagiere kümmern, mindestens mit Grundversorgung und Unterkunft, wenn die Passagiere die Nacht am Flughafen verbringen sollen.

Seit Inkrafttreten der Verordnung 261 haben Reisende das Recht, die Flugkostenerstattung oder die Umleitung zu wählen, indem sie sich für das vom Unternehmen vorgeschlagene Transportmittel entscheiden. Das Unternehmen ist jedoch nicht verpflichtet, Fluggäste zu entschädigen, wenn die Störung durch einen außergewöhnlichen Umstand verursacht wird.

Verweigerung des Boardings: Überbuchung

Die Ablehnung des Einsteigens bleibt die letzte Lösung der Fluggesellschaft im Falle einer Überbuchung oder aus einem anderen Grund. Die Fluggesellschaft versucht, bevor sie ihren Passagieren vorschlägt, ihre Reservierungen im Austausch für verschiedene Vorteile (Upgrade, Geld, Ersatzflug, Freikarte, ...) aufzugeben.

Dafür muss das Unternehmen seine Passagiere für etwaige Ansprüche entschädigen. Die Abholung am Flughafen ist obligatorisch.
Wie bei einer kurzfristigen Stornierung haben Passagiere das Recht, den Flugpreis zu erstatten oder sich für eine Umleitung zum Endziel zu entscheiden, indem sie das vom Unternehmen vorgeschlagene Transportmittel (Alternativflug oder auf andere Weise) akzeptieren.

Verzögerung und Rückerstattung

Die Verspätung des Fluges stellt eine Störung dar, die als Hindernis für die Rechte der Fluggäste angesehen wird, da die Fluggesellschaft einige Vorschriften beachten muss:

Die Fluggesellschaft muss Snacks, Getränke und zwei kostenlose Anrufe anbieten. Dies gilt für jede Verspätung von 2 Stunden (Flug von bis zu 1500 km), Verspätung von 3 Stunden (Flug zwischen 1500 und 3500 km) und Verspätung von 4 Stunden (Flug über 3500 km).

Passagiere haben Anspruch auf Entschädigung für jede Verspätung von 3 Stunden oder mehr. Sie haben Anspruch auf 250 € (Flug bis zu 1500 km), 400 € (Flug zwischen 1500 km und 3500 km) und 600 € (Flug über 3500 km). Die Fluggesellschaft kann von der Zahlung einer Entschädigung befreit werden, wenn die Verspätung auf einen der außergewöhnlichen Umstände zurückzuführen ist.

Wenn die Verspätung 5 Stunden erreicht, haben die Passagiere das Recht auf Rückerstattung des Flugtickets, können sich aber auch für das von der Fluggesellschaft vorgeschlagene alternative Transportmittel entscheiden.
Im Falle eines verspäteten Fluges über Nacht muss die Fluggesellschaft ihren Passagieren eine Unterkunft mit Beförderung garantieren und anbieten.

Anschlussflug verpasst

Sie haben Anspruch auf Ersatz dieses Schadens. Bei Bedarf erhalten Sie auch Unterstützung beim Hosting.
Bitten Sie auch um die Rückerstattung:

Im Falle einer verpassten Verbindung aufgrund einer Nichtbeförderung durch die Fluggesellschaft ist die Fluggesellschaft verpflichtet, Sie für den Flug zu entschädigen, der es Ihnen ermöglicht hat, zu Ihrem Abflugort zurückzukehren, und Ihren Flug zu erstatten. Teil vor dem Aufgeben durchgeführt.

Sie können eine Entschädigung von: 250 € für den Flug von bis zu 1500 km, 400 € für den Flug zwischen 1500 km und 3500 km und 600 € für den Flug von mehr als 3500 km verlangen.