Copa Airlines

Copa Airlines ist Panamas nationale Fluggesellschaft. Für alle Reisen aus EU-Ländern muss das Unternehmen die europäische Verordnung 261/2004 einhalten.

Die europäischen Vorschriften betreffen die Unterstützung und Entschädigung bei Störungen (Annullierung, Verspätung, Nichtbeförderung usw.).

Mit dem folgenden Tool können Sie schnell eine Entschädigung erhalten. Ein Team von Fachleuten kümmert sich um Ihre Schadensakte, um Ihre Rechte geltend zu machen.

Füllen Sie das Formular

Stornierung: Entschädigung ab 250 €

Die Stornierungsgründe sind wichtig! Last-Minute-Stornierungen, die durch außergewöhnliche Umstände wie Wetterbedingungen verursacht werden, sind nicht von der Firma zu vertreten.

Der Beförderer muss mindestens fünfzehn Tage vorher per Abmahnung warnen, Reisende können eine Entschädigung verlangen und erhalten somit eine Entschädigung von bis zu 600 € und Unterstützung bei der Unterstützung.

Das Unternehmen muss Reisenden die Wahl bieten: Erstattung und Umleitung an seine Passagiere.

Boarding verweigert

Das Unternehmen kann Reisenden Anfragen zum Umtausch ihrer Buchungen senden. Dadurch können sie von mehreren Diensten profitieren und sogar mehr von ihrer Fluggesellschaft verlangen.

Diese Situation tritt nur auf, wenn das Unternehmen mehr Buchungen pro Bericht für die verfügbaren Plätze akzeptiert: Surbooking.

Wenn die Ablehnung des Einsteigens das Ergebnis einer Überbuchung ist, muss das Unternehmen die Forderung der Passagiere und die Entschädigung mit einer Entschädigung zwischen 250 € und 600 € akzeptieren. die passagiere genießen unter anderem hilfe beim warten am flughafen.

Freiwillig oder unfreiwillig haben die Opfer von Nichtbeförderung Anspruch auf Rückerstattung oder Umleitung, wie bei kurzfristiger Stornierung.

Die Verzögerung für einen eventuellen Austritt aus der EU

Jede Verspätung von drei Stunden berechtigt den Reisenden zu einer Entschädigung zwischen 250 € und 600 €.
Das Unternehmen ist nicht verantwortlich, wenn die Verspätung auf die von ihm nicht kontrollierten Bedingungen zurückzuführen ist (Wetter, politische Instabilität, Streikkontrolleure oder Träger, ...). Es ist verpflichtet, seine Passagiere zu entschädigen.

Das Management soll Reisenden, die am Flughafen warten, Erfrischungen, Mahlzeiten und Unterkunft anbieten und bei Bedarf transportieren.

Die Entschädigung variiert je nach Entfernung des Fluges: 250 € für den Flug von bis zu 1500 km, 400 € für den Flug von bis zu 3500 km und 600 € für den Flug von mehr als 3500 km.

Anschlussflug verpasst

Im Falle einer vom Reisenden verursachten "verpassten Verbindung" hat er keinen Anspruch auf Entschädigung!

Europäische Vorschriften schützen Reisende vor dieser Störung und geben ihnen das Recht, Schadensersatz zu verlangen, jedoch nur, wenn das Unternehmen ein Verschulden trifft.

Der Reisende kann eine Entschädigung von 250 € für den Flug von bis zu 1500 km, 400 € für den Flug von bis zu 3500 km oder 600 € für den Flug von mehr als 3500 km gemäß der europäischen Verordnung verlangen.

Bei einer Verspätung von mindestens drei Stunden, die nicht durch Wetterbedingungen oder andere außergewöhnliche Umstände verursacht wurde, kann der Passagier seine Rechte geltend machen. Es ist erforderlich, dass sich die Flüge auf derselben Reservierung befinden.